Kälberhaltung: Ab 2024 keine Betonspalten mehr | agrarheute.com

2022-07-22 09:26:32 By : Ms. Janet Risece

Ab 2024 darf man Kälber bis sechs Monate nicht mehr auf Betonspalten halten. Was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe?

Ab 2024 dürfen Landwirte ihre Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten nicht mehr auf Betonspalten halten. Grund dafür ist die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Diese sieht vor, dass der Liegebereich der Kälber trocken, weich oder elastisch und verformbar sein muss.

In der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 ist vorgegeben, dass die Liegefläche bequem sein muss. Dies wurde in der TierSchNutztV nicht umgesetzt. Mittlerweile hat der Bundesrat diese Vorgabe überarbeitet. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren tritt diese gesetzliche Änderung nun am 9. Februar 2024 in Kraft.

In der Online-Veranstaltung „Neue Bestimmungen zur Kälberhaltung und -transport. Was kommt auf Betriebe zu?“ informierte die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen über die neuen Vorgaben und ging auf mögliche Folgen ein.

Grundsätzlich gilt die neue Verordnung für:

Es sind sowohl Kälbermäster als auch Fresseraufzüchter und Bullenmäster mit Fresseraufstallung betroffen. Zudem sind auch Milchviehbetriebe betroffen, die ihr Jungvieh auf Betonspalten halten.

Die TierSchNutztV gibt vor, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können müssen. Es gilt daher ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1. Zusätzlich muss die Gesamtfläche pro Tier wie folgt aussehen:

Die Größe der Liegefläche ist in der TierSchNutztV nicht angegeben. Die LWK Niedersachsen empfiehlt je Kalb 1,8 m² Liegefläche vorzuhalten. Diese Fläche muss entweder eingestreut oder mit Gummiauflage versehen sein.

Wer sich anstelle eines Strohbereichs für die Investition in Gummiauflagen auf dem Spaltenboden entscheidet, sollte auch die Vor- und Nachteile dabei im Blick haben:

Tiere sind schmutziger (abhängig von

Stall, Temperatur und Fütterung)

Umstallung von Stroh auf Spalten

geringerer Klauenabrieb bei vollständig mit

Zusätzlich sollten Landwirte darauf achten, dass die Schlitzweite der Gummiauflagen mindestens 3 cm beträgt. Bei 2,5 cm oder weniger kann es zu Problemen bei der Sauberkeit der Tiere kommen.

Um den Kotdurchtritt zu verbessern sollte der Schlitz der Betonspalten deshalb gut 0,5 bis 1 cm größer sein als die Spaltenweite der Auflage. Vor dem Einbau der Gummimatten sollte man zudem die Qualität der vorhandenen Betonspalten überprüfen.

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